15.05.2024
Profi-Treff mit Fachausstellung und aktuellen Infos zu E-Rechnung und Cybercrime
Die EVB BauPunkt rechnet im laufenden Jahr mit einem Ertragszuwachs von 19 Prozent. Schon im Vorjahr war der Gewinn vor Steuern um 25,8 Prozent überdurchschnittlich gestiegen. Das gab Geschäftsführer Steffen Eberle jetzt beim traditionellen Profi-Treff der Kooperation in München bekannt. Alle im vergangenen Jahr zur Ertragsoptimierung ergriffenen Maßnahmen zeigten Wirkung. Dank eines konsequenten Kostenmanagements sei es trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes gelungen, die Ausschüttung für die angeschlossenen Unternehmen deutlich zu erhöhen, so Steffen Eberle. Genauere Zahlen will die Göppinger Einkaufs- und Handelsgemeinschaft bei ihrer Gesellschafterversammlung 2024 bekannt geben.
Aktuell gehören der EVB BauPunkt 65 Gesellschafter mit über 100 Standorten in Deutschland und angrenzenden Ländern an. Allein seit Beginn des laufenden Jahres hat die dynamisch wachsende Kooperation fünf Fachhandelsunternehmen neu hinzugewonnen, mit weiteren Interessenten laufen derzeit die Beitrittsverhandlungen.
„Das größte Risiko kommt derzeit aus Berlin“
„Wir müssen unsere eigene Konjunktur machen, dann werden wir erfolgreich sein“, appellierte Steffen Eberle an die Gesellschafterbetriebe, sich mit ganzer Kraft den Herausforderungen des Jahres 2024 zu stellen. Dabei hofft er auf Schützenhilfe durch die Europäische Zentralbank. Eine Zinssenkung wäre ein erster Schritt, um der Baubranche neue Impulse zu geben. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die Konflikte im Gazastreifen sowie zwischen Israel und Iran, Flüchtlinge und Klimaschutz: Herausforderungen gibt es viele. „Das größte Risiko kommt derzeit jedoch aus Berlin“, stellte der EVB BauPunkt Geschäftsführer fest. „Die Maut für Lkw ab 3,5 Tonnen, die ab 1. Juli dieses Jahres gilt, beschäftigt uns brutalst“, verwies er auf den damit verbundenen erhöhten Bürokratieaufwand und die unterschiedliche Bewertung von Fahrten. So spiele es beispielsweise eine entscheidende Rolle, ob ein Service- oder ein Lieferfahrzeug eine Baustelle anfahre. Handwerksfahrzeuge wiederum seien unter bestimmten Bedingungen von der Mautpflicht befreit.
Ebenso „grotesk“ wie die veränderten Mautvorschriften empfindet Steffen Eberle die gesetzlichen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dazu sind Unternehmen ab dem Jahr 2025 verpflichtet, wenn sie mindestens zwei dieser Merkmale erfüllen: Bilanzsumme über 20 Mio. Euro, Umsatz über 40 Mio. Euro oder mehr als 250 Mitarbeiter. Ab 2026 gilt diese Vorgabe dann für alle Unternehmen.
„Familiengeführter Verband die beste Adresse“
Den Auftakt des zweitägigen Profi-Treffs bildete eine Fachausstellung am Standort von Geith & Niggl, bei der 23 namhafte Vertragslieferanten ihre Produkte zeigten. Das traditionsreiche Münchner Unternehmen mit 130 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 32 Mio. Euro ist seit dem Jahr 1990 Gesellschafter der EVB BauPunkt – und möchte diese Partnerschaft nicht mehr missen. „Die EVB ist als familiengeführter Verband für uns nach wie vor die beste Adresse“, sagte Geschäftsführer Fritz Martin. „Dieses Netzwerken ist einfach unersetzlich.“
Unersetzlich ist für die Gesellschafter der EVB BauPunkt auch der Profi-Treff. Das wurde einmal mehr bei der Veranstaltung in München deutlich, die nicht nur Neuheiten aus den Bereichen Baumaschinen, Baugeräte und Werkzeuge präsentierte. Immer wieder schaut die Kooperation dabei auch „über den Tellerrand hinaus“ und gibt ihren Gesellschaftern wichtige Informationen für eine erfolgreiche Unternehmensführung an die Hand. So berichtete ein Dienstleister über das hochaktuelle Thema E-Rechnung, die ab 1. Januar 2025 in Deutschland im B2B-Bereich stufenweise zur Pflicht wird. Die Grundlage dafür bildet das sogenannte Wachstumschancengesetz, das der Bundesrat im März 2024 verabschiedet hat.
Rechnungen müssen maschinenlesbar sein
Mit Jahresbeginn 2025 müssen alle deutschen Unternehmen grundsätzlich Rechnungen anderer deutscher Firmen in elektronischer Form empfangen können. Damit handelt es sich um maschinenlesbare XML-Dateien, PDF-Dateien sind nicht mehr zulässig. Ausnahmen gibt es jedoch für Rechnungen über Beträge unter 250 Euro und für Fahrausweise. Der Gesetzgeber hat zudem Übergangsfristen beschlossen. So dürfen in den ersten beiden Jahren auch noch Papierrechnungen und elektronische Rechnungen ausgetauscht werden, die nicht den neuen Vorgaben entsprechen. Dabei ist E-Rechnung nicht gleich E-Rechnung! Es gibt sie in verschiedenen Formaten, auch Profile genannt. Zu beachten ist dabei, dass elektronische Rechnungsformate, wie zum Beispiel PDF-Dateien, schon ab dem 1. Januar 2025 nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden dürfen.
Der nächste Schritt erfolgt am 1. Januar 2027: Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Firmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro Rechnungen in Papierform oder im PDF-Format ausstellen. Auch EDI-Verfahren sind noch zulässig. Unternehmen mit höheren Umsätzen hingegen müssen ausnahmslos maschinenlesbare Rechnungen versenden. Ab dem 1. Januar 2028 werden dann alle deutschen Firmen gleich behandelt.
Cybercrime-Täter greifen vermehrt kleinere Unternehmen an
Mindestens so spannend wie die aktuellen Informationen zur E-Rechnung war der Vortrag eines früheren Mitarbeiters des Bundesnachrichtendienstes, der zuletzt bei der bayerischen Polizei mit dem Thema Internetkriminalität befasst war. Seine erschreckende Botschaft: Weil große Unternehmen inzwischen deutlich besser geschützt sind, werden vermehrt kleinere Firmen angegriffen. Selbst Betriebe mit nur einer Handvoll Beschäftigten geraten zunehmend ins Visier der Cybercrime-Täter.
Die Verbrecher attackieren Firmen mit sogenannter Ransomware, die im vergangenen Jahr in 42 Varianten eingesetzt wurde. Diese Schadprogramme werden häufig als Anhänge von E-Mails (Phishing) versandt und ermöglichen das Eindringen in fremde Computersysteme, wenn sie angeklickt und geöffnet werden. Auf diese Weise können Daten ausgelesen oder verschlüsselt werden, sodass betroffene Firmen darauf keinen Zugriff mehr haben. Für die Freigabe wird dann ein Lösegeld verlangt.
Nach dem Motto „Masse statt Klasse“ geben sich die Erpresser inzwischen bereits mit wenigen Hundert Dollar zufrieden. Denn ihr finanzieller Aufwand ist gering, weil die KI-gestützten Angriffe hoch automatisiert erfolgen. Die größte Schwachstelle ist dabei eine veraltete Software. Programme sollten daher laufend aktualisiert werden, betonte der Sicherheitsexperte beim EVB BauPunkt Profi-Treff. Außerdem sollten Unternehmen dafür sorgen, dass ihre IT-Systeme zu jeder Zeit auf dem neuesten Stand sind, inklusive Firmware. Besonders sensible Daten sollten zudem auf Rechnern verwaltet werden, die nicht an das Internet angeschlossen sind.